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   LG Hannover, 15.08.2002 - 20 T 34/02   

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https://dejure.org/2002,39053
LG Hannover, 15.08.2002 - 20 T 34/02 (https://dejure.org/2002,39053)
LG Hannover, Entscheidung vom 15.08.2002 - 20 T 34/02 (https://dejure.org/2002,39053)
LG Hannover, Entscheidung vom 15. August 2002 - 20 T 34/02 (https://dejure.org/2002,39053)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Vergütung des Insolvenzverwalters durch einen Pauschbetrag; Bestimmung der Grundlage, nach der eine Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters vorgenommen wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters durch einen Pauschbetrag; Bestimmung der Grundlage, nach der eine Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters vorgenommen wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 23.07.2004 - IX ZB 257/03

    Höhe des Auslagenpauschsatzes

    Nach herrschender Meinung kann der Auslagenpauschsatz von 10 % für jedes Folgejahr gefordert werden (LG Hannover, ZInsO 2002, 816; LG Mönchengladbach, NZI 2003, 656; LG Düsseldorf, ZIP 2003, 1856; Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV 3. Aufl. § 8 Rn. 11; Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 8 InsVV Rn. 29; Nerlich/Römermann/Madert, InsO § 8 InsVV Rn. 3; Haarmeyer ZInsO 2003, 1095).
  • LG Mönchengladbach, 14.10.2003 - 5 T 310/03

    Auslagen, Pauschale, Insolvenzverwalter, lange Verfahrensdauer

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (ZinsO 2003, S. 652), des Landgerichts Hannover (ZInsO 2002, S. 816) und des Landgerichts Berlin (NZI 2003, 502) ist § 8 Abs. 3 InsVV zunächst dahin auszulegen, dass die Auslagenpauschale für jedes angefangene Jahr, begrenzt durch eine monatliche Obergrenze, geltend gemacht werden kann.

    Die Kammer folgt zunächst der Auffassung, dass § 8 Abs. 3 InsVV dahingehend auszulegen ist, dass die 10 %ige Auslagenpauschale nicht nur einmal in Ansatz gebracht werden kann, sondern für jedes weitere Jahr der Insolvenzverwaltung (vgl. BGH, ZinsO 2003, S. 652; Landgericht Hannover, ZInsO 2002, S. 816; Landgericht Berlin, NZI 2003, 502).

  • LG Berlin, 26.02.2003 - 81 T 124/03

    Voraussetzungen des Vorliegens eines insolvenzrechtlichen Aussonderungsanspruchs;

    Nach § 8 Abs. 3 InsVV fällt die Pauschale (15 % bzw. 10 %) jährlich an, sie darf dabei aber nicht eine Höchstgrenze von 250,- EURO je angefangenen Monat der Tägigkeit übersteigen (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 15. August 2002, - 20 T 34/02 -, ZInsO 2002, 816, 817 ; AG Rosenheim, Beschluss vom 13. Februar 2001, - IK 159/99 -, ZInsO 2001, 218 ; LG Berlin, Beschluss vom 25. Oktober 2002, - 81 1, 1040/02 -).
  • LG Hannover, 18.04.2005 - 20 T 19/05

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters; Angemessenheit der Auslagen

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (Beschluss vom 15.8.2002-20 T 34/02 -) die Regelung in § 8 Abs. 3 dahingehend auszulegen, dass die Auslagenpauschale von 10 % für jedes weitere angefangene Jahr, begrenzt durch eine monatliche Obergrenze, geltend gemacht werden kann.
  • LG Berlin, 26.02.2003 - 81 T 766/02
    Nach § 8 Abs. 3 InsVV fällt die Pauschale (15 % bzw. 10 %) jährlich an, sie darf dabei aber nicht eine Höchstgrenze von 250,- EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit übersteigen (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 15. August 2002 - 20 T 34/02 -, ZInsO 2002, 816, 817 ; AG Rosenheim, Beschluss vom 13. Februar 2001 - IK 159/99 -, ZInsO 2001, 218 ; LG Berlin, Beschluss vom 25. Oktober 2002 - 81 T 1040/02 -).
  • LG Berlin, 12.03.2003 - 86 T 371/03

    Vergütungsanspruch des Treuhänders im vereinfachten Insolvenzverfahren; Forderung

    Entgegen der vom Amtsgericht angewandten Berechnungsweise findet für das angebrochene, jedoch nicht vollendete zweite Jahr der Tätigkeit keine Quotelung statt (so auch LG Hannover ZInsO 2002, 816, 817 [LG Hannover 15.08.2002 - 20 T 34/02]; LG Chemnitz ZIP 2000, 710, 711; Eickmann, Vergütungsrecht, 2. Aufl., § 8 InsVV Rn. 29; Frege/Keller/Riedel, Insolvenzrecht, 6- Aufl., Rn. 2502; Haarmeyer/Wutzke/Förster insolvenzrechtliche Vergütung, 3. Aufl., § 8 InsVV , Rn- 11; wohl auch LG Stuttgart ZInsO 2002, 276 [LG Stuttgart 14.01.2002 - 10 T 508/01] ; anders noch - wenn auch nicht ausdrücklich - dem Beschluss der Kammer vom 14. Mai 2002 - 86 T 245/02 -, veröffentlicht in ZInsO 2002, 623 [LG Berlin 14.05.2002 - 86 T 245/02] zu Grunde liegend).
  • LG Stralsund, 04.09.2003 - 2 T 291/03

    Sofortige Beschwerde gegen den Vergütungsbeschluss eines Amtsgerichts;

    Die Ansicht des Beschwerdeführers wird jedoch vertreten vom Landgericht Hannover (Beschluss vom 15.08.2002, Az. 20 T 34/02, ZInsO 2002, 816 ).
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